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Die
wichtigsten Änderungen:
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1 Person bei der Gründung anstatt wie bisher mindestens 2 Personen
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Nebst wirtschaftlichem auch nicht-wirtschaftlicher Zweck erlaubt
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Keine obere Begrenzung für die Höhe des Stammkapitals mehr
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Stammkapital muss vollständig liberiert werden
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Abschaffung der subsidiären Solidarhaftung
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Eigentum an mehreren Stammanteilen möglich
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Abtretung bedarf Schriftform und Eintragung des Gesellschafters ins
Handelsregister (statt öffentliche Beurkundung)
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Mindestnennwert neu 100.00 statt 1'000.00
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Nicht nur Geschäftsführer, sondern auch Gesellschafter müssen
Treuepflicht
beachten
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Die jährliche Meldepflicht zu Beginn des Kalenderjahres beim
Handelsregisteramt entfällt
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Grössenabhängige Revisionspflicht
Quelle:
www.bj.admin.ch
Ab
dem Geschäftsjahr 2008 verlangt das GmbH-Recht eine ordentliche Revision,
wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei der drei folgenden Eckdaten
überschritten werden: CHF 10 Mio. Bilanzsumme, - CHF 20 Mio.
Umsatzerlös, - 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.
Zudem
wird eine ordentliche Revision verlangt, wenn die GmbH börsenkotiert ist,
Anleihen ausstehend sind, Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung
besteht, die Statuten eine ordentliche Revision vorstehen, der Beschluss
des obersten Organs zur ord. Revision vorliegt, 10% des
Gesellschaftskapitals dies verlangen oder ein Gesellschafter, der einer
Nachschusspflicht unterliegt, dies verlangt.
Sind
die Erfordernisse einer ordentlichen Revision nicht erfüllt, ist eine
eingeschränkte Revision verlangt. Ein grundsätzlicher Verzicht ist
möglich, sofern die Gesellschaft nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im
Jahresdurchschnitt hat und die Zustimmung sämtlicher Gesellschafter
vorliegt.
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